Umzug geplant – Stromanbieter mitnehmen?

Tipps der Verbraucherzentrale rund um die Versorgung am neuen Wohnort

Umzüge sind immer stressig, erst recht in der Corona-Zeit. Es gilt, den Transport der Möbel zu organisieren, fehlende Sachen zu kaufen und die vertraglichen Angelegenheiten zu regeln. Hier ist Vorsicht geboten: Ob ein Stromvertrag beim Umzug endet, regelt der Vertrag.

Ein Verbraucher war erstaunt, als er vier Monate nach dem Umzug von seinem bisherigen Stromanbieter eine Schlussrechnung mit Aufhebungskosten in Höhe von 280 Euro bekam. Der Brandenburger hatte zuvor vorzeitig seinen Stromvertrag beendet, da er annahm, bei Wohnungswechsel ein Sonderkündigungsrecht zu haben. „Wenn VerbraucherInnen umziehen, bedeutet das nicht, dass sie automatisch ihren Stromvertrag kündigen und einen neuen abschließen dürfen“, sagt Energierechtsexpertin Katarzyna Trietz von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Um das zu klären, muss man in den Versorgungsvertrag schauen. Daraus ergibt sich, wann der Stromversorger über den Umzug informiert werden soll, und ob der alte Vertrag beendet werden kann“, so die Juristin.

Wer beim bisherigen Anbieter bleibt, muss dem Versorger alle neuen Daten wie die neue Adresse und die Zählernummer mitteilen. Es ist ratsam, auch die Zahlerstände zur eigenen Sicherheit zu notieren oder zu fotografieren. Wird der alte Vertrag nicht fortgesetzt, muss man den Versorger über das Auszugsdatum informieren. Wer einen neuen Anbieter sucht, sollte wissen: In der Regel braucht der neue Versorger etwa zwei Wochen, um alles zu regeln und die neue Wohnung mit Strom zu beliefern.

Die gute Nachricht im Umzugsstress lautet: Auch wer noch keinen neuen Vertrag geschlossen hat, wird am neuen Wohnort mit Strom beliefert. Dann bekommt man Energie vom örtlichen Grundversorger – diese Art von Versorgung nennt man Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung ist teurer, daher bietet es sich an, schnell einen neuen Anbieter zu suchen, der sowohl preislich günstig als auch gut für die Umwelt ist. Die Verbraucherzentrale Brandenburg konnte dem Verbraucher doch noch helfen: Denn der bisherige Anbieter bot am neuen Wohnort des Verbrauchers keine Stromversorgung an. Deshalb konnte er nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Energieversorgers vorzeitig und ohne zusätzliche Kosten kündigen.

Weitere Informationen über den Umzug und Stromanbieterwechsel, über den Rundfunkbeirag, über seriöse Umzugsunternehmen, über Telefon- und Internetverträge oder über Kfz- und Hausratversicherungen können auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/wissen/ nachgelesen werden. VerbraucherInnen, die rechtliche Fragen zu ihren Stromverträgen, Stromabrechnungen oder anderen Verträgen rund um den Umzug haben, können auch über die telefonische Verbraucherberatung unter der Rufnummer 0331/98229995, per E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung oder online auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung Kontakt aufnehmen.

RED