Die betrügerischen Unternehmen missbrauchen oftmals die Rufnummern seriöser Personen oder Organisationen, und rufen mit Hilfe einer speziell präparierten Telefonanlage über eine andere Telefonnummer an als über die Nummer, die auf dem Display des Angerufenen erscheint.
Die Masche
Ziel des Anrufs ist, einen Vertragsabschluss zu erreichen, den Angerufenen beispielsweise dazu zu überreden, an einem Gewinnspiel teilzunehmen, eine Zeitschrift zu abonnieren oder den Telefonanbieter zu wechseln. Dabei fragen die Anrufer auch persönliche Daten ab, unter anderem die Kontodaten.
So behaupten die Anrufer beispielsweise, dass sie herausgefunden hätten, dass die Adresse des Angerufenen an mehrere Gewinnspielfirmen verkauft worden sei. Es sei jedoch gelungen, diese bei allen Spielen, außer bei einem zu löschen. Damit die Anrufer auch diese Adresse löschen und den Vertrag kündigen könnten, müsse der Angerufene ein Zeitungsabonnement abschließen. Hierfür benötige man seine persönlichen Daten und Kontodaten.
Achtung: Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig
Wichtig ist, dass die Angerufenen sich dessen bewusstwerden, dass sie oft schon eine Auftragsbestätigung zugestellt bekommen, auch wenn sie nur Informationsmaterial haben wollten. Da muss man schnell handeln, denn auch am Telefon geschlossene Verträge sind gültig.
Allerdings können fast alle am Telefon abgeschlossenen Verbraucherverträge innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden, schriftlich oder durch Rücksendung der gelieferten Sache, eine Begründung ist nicht nötig. Es genügt der rechtzeitige Versand des Schreibens per Brief, Fax oder E-Mail, der aber nachgewiesen werden muss.
Legen Sie einfach auf…
Lassen Sie sich nicht auf lästige Werbeanrufe ein. Legen Sie einfach den Hörer auf!
Widersprechen Sie der Nutzung Ihrer Telefonnummer zu Werbezwecken. Falls Sie es doch einmal tun: Ein einmal gegebenes Einverständnis können Sie auch telefonisch widerrufen. Hilfe bietet Ihnen auch Ihre örtliche Verbrauchzentrale.
Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, können Sie den Fall der Bundesnetzagentur melden. Die Bundesnetzagentur kann nach Prüfung des Falls die Rufnummern ggf. abschalten.
Notieren Sie sich dafür am besten Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie die Rufnummer, den Namen/das Unternehmen des Anrufers.
Die Bundesnetzagentur können Sie auch einschalten, wenn Sie unerlaubte Werbung über Messenger, E-Mail, Fax oder Telefon erhalten haben, auf Ihrer Mobilfunkrechnung Positionen von einem Drittanbieter stehen, die Sie sich nicht erklären können.
Polizeidirektion Ost
Polizeiinspektion Oder-Spree/Frankfurt (Oder)
Prävention
Telefon: 03361 568 1082
Foto: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes