Land Brandenburg zahlt Klimazuschüsse für Mietwohnungsbau und selbstgenutztes Wohneigentum
Mit dem Ziel, weitere Anreize für bezahlbares und klimaschonendes Bauen und Modernisieren zu schaffen, hat das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung die Mietwohnungsbau- und Wohneigentumförderrichtlinie angepasst. Ab sofort gewährt das Land Brandenburg für beide Bereiche zusätzliche Fördermittel.
Die Verwaltungsvereinbarung „Klimagerechter Sozialer Wohnungsbau 2022″ des Bundes hat die Anforderungen für eine Inanspruchnahme dieser Förderung vorgegeben. So muss bei neu geschaffenem Wohnraum mindestens der Effizienzhausstandard 55 und bei Modernisierung von Wohnraum mindestens der Effizienzhausstandard 85 erreicht werden. Daraus ergeben sich mehr finanzielle Aufwendungen für die Realisierung dieser Bauprojekte. Diese sollen nun durch eine Klimakomponente in der Mietwohnungsbau- und Wohneigentumförderrichtlinie ausgeglichen werden.
Im Rahmen der Mietwohnungsbauförderrichtlinie wird künftig für Maßnahmen, die die verbindlichen Vorgaben erreichen, ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 300 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gewährt. Im Rahmen der Wohneigentumförderrichtlinie wird ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 30.000 und ein zusätzliches Baudarlehen in Höhe von bis zu 150.000 Euro gezahlt. Dabei soll das zusätzliche Baudarlehen das im Jahr 2022 weggefallene beziehungsweise teurer gewordene KfW-Darlehen ersetzen.
„Deutschland und somit auch Brandenburg wollen bis 2045 klimaneutral werden“, sagt Staatssekretär Rainer Genilke. „Ein wichtiger Baustein für den ambitionierten Weg dorthin ist klimafreundliches und gleichzeitig bezahlbares Bauen und Sanieren. Deshalb haben wir unsere Förderrichtlinien ergänzt. Damit leisten wir einen spürbaren Beitrag für die Wärme- und Energiewende. Gleichzeitig setzen wir mit Blick auf die explodierenden Energiepreise ein wichtiges Signal für die Wohnungsunternehmen, die privaten Vermieterinnen und Vermieter sowie die selbstnutzenden Bauherren.“ Den Ausbau von Mietwohnraum und den Aufbau von mehr Wohneigentum in Brandenburg zu unterstützen, sei ist ein strategisches Anliegen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ergänzt Christian Kistner, Vorstandsmitglied der ILB und zuständig für den Förderbereich Wohnungsbau. „Junge Familien sind uns dabei besonders wichtig“, sagt er. „Unsere Kundenberaterinnen und -berater informieren gerne zu allen Details.“
Anträge auf Förderung können ab sofort bei der ILB gestellt werden. Die ILB-Kundenberaterinnen und -berater informieren zu allen Details unter der Rufnummer 0331/6601322. Weitere Informationen finden sich auch auf www.ilb.de/
klimabaustein.
RED / PI Landesregierung