Wissenswertes zur Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremse
Mit den Preisbremsen sollen VerbraucherInnen von den stark gestiegenen Energiekosten entlastet werden. In diesen Tagen versenden die meisten Anbieter Informationsschreiben dazu an ihre Kunden. Darin nennen sie unter anderem die neuen Abschläge. Die Schreiben werfen häufig Fragen auf. Rico Dulinski, Energierechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), erklärt, was nun wichtig ist.
Ab wann gelten die Preisbremsen und wie lange?
Rico Dulinski: Die Preisbremsen gelten ab Januar 2023 bis Ende 2023. Es gibt eine Option zur Verlängerung bis April 2024. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar sollen von den Versorgern bei der Abschlagsforderung für März 2023 berücksichtigt werden.
Was muss ich tun, um von den Preisbremsen zu profitieren?
Dulinski: Die Entlastung erfolgt automatisch – man muss nichts tun. Entweder wird sie über die Abrechnung des Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters berücksichtigt.“
Wie funktioniert die Gas- und Wärmepreisbremse?
Dulinski: Für VerbraucherInnen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr beträgt der Gaspreispreisdeckel 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss man den ungedeckelten Preis bezahlen. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.
Und wie funktioniert die Strompreisbremse?
Dulinski: Die Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs – in der Regel auf Grundlage des Vorjahres. Für den darüber hinaus gehenden Verbrauch müssen VerbraucherInnen den vertraglich vereinbarten Preis zahlen.
Was kann ich tun, wenn die Verbrauchsprognose im Schreiben nicht stimmt oder die Abschläge nicht passen?
Dulinski: Zunächst kann man die prognostizierten Verbräuche mit denen der Vorjahre abgleichen. Falls es erhebliche Differenzen gibt, raten wir, sich mit den Vorjahresrechnungen an den Versorger zu wenden. Gleiches gilt, wenn man sich die Informationen zu den Abschlägen nicht erklären kann. Um die richtige Abschlagshöhe für sich zu ermitteln, kann man den Rechner der Verbraucherzentralen nutzen. Dieser findet sich auf www.verbraucherzentrale- brandenburg.de.
RED