„Versorgungsausgleich für in der DDR geschiedene Frauen“

Initiative  lädt zu weiterem Treffen am 21. August  ein

Mit dem Rentenüberleitungsgesetz vom 31.12.1991 wurde das Rentensystem der Bundesrepublik auf die neuen Bundesländer übertragen – mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs. Die im Einigungsvertrag vorgesehene „spezialgesetzliche Regelung“, die für eine gerechte Aufteilung des Familienverdienstes innerhalb einer vormals bestandenen Ehe hätte sorgen sollen, wurde nicht umgesetzt.

Geschiedenen Frauen im Beitrittsgebiet wird damit ein Anspruch auf Durchführung des Versorgungsausgleichs und Hinterbliebenenrente verweigert.

Durch diese Regelungen sind insbesondere ältere geschiedene Frauen in den neuen Bundesländern wesentlich schlechter gestellt als Frauen in den alten Bundesländern, weil sie von der Teilhabe an der Altersversorgung des früheren Ehemannes ausgeschlossen sind. Gleichzeitig sind auch die vor 1990 in der BRD geschiedenen Männer den in der DDR geschiedenen Männern schlechter gestellt, da ihre vormaligen Ehefrauen den Versorgungsausgleich von ihnen erhalten.

Seit 1992 kämpft eine halbe Million geschiedener Frauen in den Ostbundesländern um das Recht auf Gleichbehandlung und um eine Regelung für die Ansprüche auf Altersversorgung. Betroffene Frauen haben sich im „Verein der in der DDR geschiedenen Frauen“ zusammengeschlossen und setzen sich für ihre Rechte ein.

Die Initiativgruppe „Versorgungsausgleich für in der DDR geschiedene Frauen“ lädt herzlich ein zu einem weiteren Treffen am Montag, dem 21. August 2017,

um 10 Uhr in das Soziale Zentrum Königs Wusterhausen, Maxim-Gorki-Str. 6/7.

Die Initiative trifft sich an jedem 3. Montag im Monat. PI

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