LDS-Landrat Loge verbietet 1. Beigeordneten
Chris Halecker die Führung der Dienstgeschäfte
Am 18. September 2018 hat LDS-Landrat Stephan Loge seinem 1. Beigeordneten mit sofortiger Wirkung die Führung seiner Dienstgeschäfte verboten. Das Verbot erfolgte in Konsequenz der gegen Chris Halecker erhobenen Vorwürfe der Veruntreuung und des vom Amtsgericht Fürstenwalde dazu ausgesprochenen Strafbefehls.
Durch die durch den Strafbefehl ausgelöste öffentliche Debatte um Chris Halecker bis hin zu Rücktrittsforderungen an den 1. Beigeordneten sah Landrat Loge die Arbeitsfähigkeit der Kreisverwaltung sowie deren Ansehen und Integrität in der Öffentlichkeit als so massiv beeinträchtigt, so dass ein weiteres Belassen des 1. Beigeordneten im Dienst nicht mehr vertretbar war. Die von Chris Halecker im Rahmen seiner Anhörung vorgetragene Stellungnahme konnte die Sorge des Landrates um die Arbeitsfähigkeit und das Ansehen der Kreisverwaltung nicht entkräften. Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte sei unausweichlich. RED/ PI Landkreis LDS