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Freitag, Dezember 8, 2023
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Vorsicht vor unseriösen Handwerkern

Verbraucherzentrale rät: Vorkasse vermeiden, Handelsregister checken

Ob Steinreinigung, Fassadenanstrich oder Instandsetzung der Laube: Der Frühling ist da und damit die Zeit, in der Verbraucher Handwerkerfirmen mit Leistungen rund ums Haus beauftragen. Die Verbraucherzentrale warnt: Leider tummeln sich viele schwarze Schafe. Sie gibt Tipps, wie man seriöse Dienstleister findet.

Mal stehen die vermeintlichen Handwerker direkt vor der Tür, weil sie angeblich gesehen haben, dass Dacharbeiten nötig seien. Mal verteilen sie Werbeflyer in Briefkästen. So passierte es einem Paar aus dem Landkreis Oberhavel, das seine Hausfassade reinigen und streichen lassen wollte. Die Verbraucher beauftragten eine angeblich seit Jahrzehnten in diesem Bereich erfahrene Baufirma, nachdem sie einen Flyer erhalten hatten. Für die Leistungen zahlten sie über 2000 Euro, wobei die Arbeiten nach den Angaben der Betroffenen nicht zu Ende gebracht wurden. Die Verbraucher versuchten erfolglos, die Firma zu kontaktieren und zum Abschluss der vereinbarten Leistung aufzufordern.

„Das ist leider kein Einzelfall“, so Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VBZ). „Unsere Recherchen ergaben, dass die vermeintliche Firma, auf die das Paar hereingefallen ist, nicht im Handelsregister eingetragen war. Die angegebene Adresse entpuppte sich als Wohnhaus.“ Das Perfide: Die Firma hatte auf ihrem Werbeflyer offensiv damit geworben, ein ins Handelsregister eingetragenes Unternehmen zu sein.

Damit VerbraucherInnen seriöse Handwerksfirmen finden, rät Kahnert: „Die beste Quelle, um gute Handwerker zu finden, ist der eigene Bekanntenkreis. Weitere Firmen lassen sich zum Beispiel über Branchenverzeichnisse oder Online-Portale finden. Besonders wichtig ist es, den künftigen Vertragspartner im Vorfeld zu prüfen.“ Ob eine Firma eingetragen ist, kann auf www.handelsregister.de gecheckt werden. Auch eine allgemeine Internetrecherche entlarvt unseriöse Anbieter häufig.

Das wichtigste Mittel gegenüber dem schließlich beauftragten Handwerksunternehmen ist die Bezahlung: „Zahlen Sie keinesfalls die komplette vereinbarte Summe per Vorkasse, sondern bezahlen Sie erst vollständig, wenn alles zu Ihrer Zufriedenheit erledigt ist“, rät die Expertin. Rechtliche Fragen zu Verträgen mit Handwerkern werden bei der telefonischen Verbraucherberatung unter der Rufnummer 0331/98229995 oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung behandelt. Eine E-Mailberatung findet auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung statt. RED / PI VBZ Brandenburg

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