VS Bürgerhilfe berät kostenfrei
zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Ob durch Unfall oder Krankheit – wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, wichtige Angelegenheiten regeln zu können, ist man auf vertraute Personen angewiesen, die im Notfall den eigenen Willen durchsetzen dürfen. Für nahestehende Personen sind solche Entscheidungen häufig eine große Last. Hinzu kommt, dass Ehepartner und Kinder nicht automatisch das Recht dazu haben.
Eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung sind geeignete Mittel, um den letzten Willen gegenüber Ärzten und Angehörigen deutlich zu machen und wahren ein Mindestmaß an Selbstbestimmung. Im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls legt man mit einer Patientenverfügung fest, welche ärztliche Behandlung man sich wünscht. Damit einher geht die Vorsorgevollmacht. Diese benennt eine Person des Vertrauens als gesetzlichen Vertreter, der die Wünsche aus der Patientenverfügung im Ernstfall durchsetzt. Eine Betreuungsverfügung ist sinnvoll, wenn ein bestimmter Betreuer oder eine bestimmte Betreuerin die Angelegenheiten regeln soll.
Zu beachten ist, dass alle Verfügungen nur in schriftlicher Fassung gelten. Die kostenfreie Sozialberatung der VS Bürgerhilfe gemeinnützige GmbH unterstützt und berät beim Erstellen solcher Verfügungen. Im Landkreis Dahme-Spreewald ist die VS Bürgerhilfe an mehreren Standorten mit kostenfreier Sozialberatung vertreten. Hausbesuche in der Region sind nach Vereinbarung möglich. Unter folgenden Rufnummern können Interessierte Kontakt aufnehmen:
Königs Wusterhausen/Friedersdorf/Bestensee:
Frau Nollau, 03375/2151237
Lübben/Groß Köris: Frau Schuschies, 3546/2256977
Schulzendorf/Wildau/Eichwalde/Zeuthen:
Frau Jainz, 033762/889218
RED/ PI VS Bürgerhilfe