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Wahlleiterin und SVV sind jetzt am Zug

Wildaus Wahlleiterin Simone Hein gibt Auskunft über die weiteren Abläufe des Bürgerbegehrens

Der KaWe-Kurier fragte bei der Wahlleiterin von Wildau Simone Hein nach, wie das Procedere des Bürgerbegehrens zur Abwauhl der Bürgermeisterin nun nach der Unterschriftenübergagbe weitergeht. Ihre detaillierte Schilderung der folgenden Abläufe geben wir hier im Wortlaut wieder:

„Die Prüfung der Unterschriften erfolgt durch mich allein als Wahlleiterin nach den Regelungen des § 81 Absatz 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (KWahlG Bbg). Die Prüfung erfolgt seit dem Tag nach der Übergabe, also ab dem 30.11.2021 und nach jetziger Einschätzung kann diese nicht vor Ende des Jahres durch mich abgeschlossen werden.

Das Ergebnis der Prüfung werde ich dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung mitteilen. Dieser wird dann zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung einladen. Wenn das notwendige Quorum erreicht wurde, muss die Stadtverordnetenversammlung darüber beschließen, ob das Bürgerbegehren zustande gekommen ist. In § 81 Absatz 6 KWahlG Bbg wird ausgeführt, dass die Stadtverordnetenversammlung nicht an die Ergebnisfeststellung der Wahlleiterin gebunden ist.

Wird durch die Stadtverordnetenversammlung festgestellt, dass das Bürgerbegehren zustande gekommen ist, sind die Voraussetzungen für die Durchführung eines Bürgerentscheides zur Abwahl der Bürgermeisterin gegeben. In diesem Fall ist binnen zwei Monaten nach Bekanntgabe der Feststellung des gefassten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Bürgerentscheid durchzuführen. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Abstimmungstag zu bestimmen. Der Abstimmungstag ist durch mich als Wahlleiterin dann unverzüglich öffentlich bekannt zu machen.

Ob die Bürgermeisterin abgewählt ist, wird nicht durch das jetzige Bürgerbegehren, sondern erst durch den nachfolgenden Bürgerentscheid, entschieden. In Abhängigkeit des Ergebnisses dieses Bürgerentscheides wird dann die Neuwahl zur Besetzung des Amtes des/der Bürgermeisters/in durchgeführt.“

Simone Hein, Wahlleiterin der Stadt Wildau

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