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Wald und Spielplatz sind nicht „entbehrlich“

SVV-Beschluß: Für ein neues Aus- und Weiterbildungszentrum der Handwerkskammer in KW ist lediglich die Garagenfläche hinter der Gesamtschule an der Erich-Weinert-Straße vorgesehen

Rund um das Projekt eines geplanten Aus- und Weiterbildungszentrums der Handwerkskammer in Königs Wusterhausen, für das jetzt in einem wiederholten Anlauf ein Grundstück zwischen Erich-Weinert- und Heinrich-Heine Straße in direkter Nachbarschaft zur Staatlichen Gesamtschule von KW vorgesehen ist, gibt es Irritationen. In einem Leserbrief der Zeesener Initiative „Rettet den Wald“, den der KaWe-Kurier in seiner letzten Ausgabe veröffentlichte, wurde kristiert, dass dafür ein beträchtliches Stück innerstädtischer Wald entlang der Schiene an der Schütte-Lanz-Straße und auch ein Spielplatz an der Erich-Weinert-Straße weichen müssten.

„Das ist mitnichten so“, betont Tobias Schröter, Vorsitzender der SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung. Der Stadtrat begrüßt das Projekt (fast) einmütig und parteiübergreifend. Die Abgeordneten hatten am 17. April in der Stadtverordnetenversammlung einer Vorlage der Bürgermeisterin für einen sogenannnten Beschluss zur Entbehrlichkeit des Grundstückes, das sich in Eigentum der Stadt befindet, mit 27 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen zugestimmt. Auch der Ortsbeirat hatte zuvor gründes Licht gegeben. Es handelt sich um das gut 52000 Quadratmeter große Flurstück 329 der Flur 4 in der Gemarkung Königs Wusterhausen, zu dem drei Teilfächen gehören. In der im Ratsinformationssystem der Stadt veröffentlichten Begründung zum Beschluss heißt es: „Von der Grundstücksfläche sind rund 26.900 Qudratmeter gemäß Liegenschaftskataster als Wald- bzw. Landwirtschaftsfläche ausgewiesen. Der ebenfalls auf dem Grundstück befindliche Garagenkomplex, welcher über die Heinrich-Heine-Straße erschlossen wird, hat eine Gesamtgröße einschließlich der Verkehrsflächen von rund 19.500 Quadratmeter. Die übrigen rund 5.850 Quadratmeter umfassen die an der Erich-Weinert-Straße gelegene Skate-/Spielanlage.“

Tobias Schröter stellt nun klar: „Es geht weder um die Wald-, noch um die Spielfläche, die Entbehrlichkeit und die Absicht eines Verkaufs beziehen sich einzig und allein auf die versiegelte Fläche der Garagen.“ So sei es auch im Beschluss formuliert. Tatsächlich steht dort in einem weiteren Absatz: „Die Entbehrlichkeit der Teilfläche des Flurstücks 329 bezieht sich auf den mehrere Garagentrakte umfassenden Garagenkomplex. Innerhalb dieser noch zu vermessenden und bereits bebauten Teilfläche ist die Ansiedlung und Errichtung einer regionalen Aus- und Berufsbildungsstätte für den Einzugsbereich des Landkreises Dahme-Spreewald vorgesehen. Im Zuge dieser Baumaßnahme soll der Garagenkomplex ab voraussichtlich Januar 2025 zurückgebaut, die Grundstückssituation geordnet und der innerstädtische Standort durch den Neubau funktional und gestalterisch qualifiziert werden. Durch die Ansiedlung dieser regionalen Aus- und Berufsbildungsstätte sollen geeignete Synergien mit der direkt angrenzenden Staatlichen Gesamtschule ­Königs Wusterhausen (GOST) erzeugt werden.“ Die Fläche, für die ein Verkehrswertgutachten erstellt und über deren Verkauf ein separater Beschluss gefasst werden soll, ist in einer ebenfalls veröffentlichten Anlage zu dem Beschluss genau skizziert. „Für uns ist das ein schlüssiges Konzept, etwas anderem hätten wir auch nicht zugestimmt“, betont Tobias Schröter.

Dass die Stadt für das Aral der Garagen, die sich im Gegensatz zum Grundstück in Eigentum der Nutzer befinden, eine neue Perspektive sucht, ist seit längerem bekannt. Für sie wurde im Zuge der voran gegangenen Wohnbebauung an der Heinrich-Heine-Straße, bei der schon einige Garagen abgerissen wurde, ein Bestandsschutz bis 2024 ausgesprochen. Aus diesem Grund ist auch der „Rückbau“ der jetzt noch stehenden Gebäude auf „ab voraussichtlich Januar 2025“ angesetzt. TM

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