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Waldbrandgefahr unverändert hoch

In diesem Jahr wurde bereits 200 Waldbrände im Land registriert

Die Sonne der vergangenen Wochen hat die Waldböden inzwischen tief austrocknen lassen. Auch die Niederschläge der vergangenen Wochen waren für den märkischen Wald nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“. Besonders in der Mitte und im Süden von Brandenburg erwarten die Förster, dass mit einer hohen bis sehr hohen Waldbrandgefahr zu rechnen ist. In den meisten Landkreisen wurde bereits am Freitag die Waldbrandgefahrenstufe 4 – hohe Gefahr – ausgelöst.

Das Sommerwetter der vergangenen Wochen hat dazu geführt, dass die Feuerwehren im Land schon zu 200 Waldbränden ausrücken mussten. Dank der landesweit eingesetzten Waldbrandfrüherkennung und dem schnellen Handeln der Einsatzkräfte ist die Brandfläche relativ gering. Bislang sind rund 60 Hektar Wald von den Flammen geschädigt worden.

Im Jahr 2017 waren es insgesamt nur 138 Waldbrände. Die Fachleute rechnen damit, dass es bei anhaltender Trockenheit und sommerlichen Temperaturen in den nächsten Tagen zu weiteren Bränden kommen wird. Die Forstleute hoffen, dass 2018 nicht wieder ein so extremes Waldbrandjahr wird wie im Jahrhundertsommer 2003 mit 697 oder im Jahr 2006 mit 368 Waldbränden in Brandenburg.

Dabei ist es nicht nur die Unachtsamkeit der Menschen, die zu Zündungen führt. Leider verzeichnet der Landesbetrieb Forst Brandenburg eine steigende Anzahl an vorsätzlichen Brandstiftungen. Aber auch die Entzündung von alter Munition wird immer wieder als Brandursache registriert. Einige Waldbrände sind auch auf Blitzschlag zurückzuführen.

Wer sich in diesen Tagen im Wald zur Erholung aufhält, hat sich besonders an die Bestimmungen des Waldgesetzes des Landes Brandenburg zu halten. Danach ist Rauchen ebenso verboten, wie das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers. Als Feuerstelle gilt auch der glimmende Kohlegrill als auch der Gaskocher mit einer offenen Flamme. Die Einschränkungen gelten dabei nicht nur im Wald sondern auch am Waldrand. Die Verbote gelten auch in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand.

Wer den Badesee aufsucht, sollte sein Fahrzeug nicht im Wald oder auch in Waldwegen parken. Hier droht dem Halter bei Waldbrandgefahrenstufe sogar ein Bußgeld. Förster werden auch an den Wochenenden kontrollieren, ob die Bestimmungen des Waldgesetzes eingehalten werden.

Das Brandenburger Forstministerium sowie der Landesbetrieb Forst Brandenburg informieren auf ihren Internetseiten über die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen.

Weitere Informationen unter: www.forst.brandenburg.de.

PM Landesbetrieb Forst Brandenburg

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