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Montag, Dezember 11, 2023
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Wann öffnet sich der Geldhahn?

Kommunen der Region positionieren sich
für die MAWV-Verbandsversammlung

In ganz Brandenburg sind mehr als 100000 Bürger von der Altanschließer-Problematik betroffen. Einige Abwasserverbände im Land haben bereits Beiträge an die Bürger zurückgezahlt. Der für die Region zuständige Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) gehört bislang nicht dazu. „Dieser Zustand muss unverzüglich beendet werden“, sagt der Zeuthener Gemeindevertreter und Kreistagsabgeordnete Karl Uwe Fuchs (FDP). „Die jüngste Entscheidung des OVG vom April 2018 hat noch einmal klargestellt, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auch für den MAWV bindend ist.“

In ihrer jüngsten Sitzung hat die Gemeindevertretung von Zeuthen auf Antrag der gemeinsamen Fraktion Grüne/FDP einstimmig beschlossen, dass in der MAWV-Verbandsversammlung über die vollständige Auszahlung aller erhobenen Altanschließerbeiträge entschieden wird. Ein ähnlicher Antrag wurde auch schon in Bestensee beschlossen und wird gegenwärtig in Schulzendorf und Eichwalde vorbereitet. „Zeuthen wird nun in der kommenden Verbandsversammlung des MAWV einen Antrag einbringen, womit der MAWV dazu verpflichtet werden soll, die bestandskräftigen  und nicht-bestandskräftigen Bescheide unverzüglich an die Bürger zurückzuzahlen“, sagt Karl Uwe Fuchs.

Dies sei notwendig, da die Rechtslage bei den bestandskräftigen Bescheiden keinen Anspruch auf eine Rückzahlung beinhaltet. “Da es jedoch von Zufälligkeiten abhing, ob ein Bescheid bestandskräftig wurde oder nicht, wollen wir eine Auszahlung an alle Betroffenen herbeiführen“, so Karl Uwe Fuchs weiter.  Auch Zeuthens Bürgermeister Sven Herzberger unterstützte den Antrag der Fraktion Grüne/FDP. Er kündigte ferner an, dass er Bürgermeisterkollegen zu einem Altanschließergipfel einladen wird, um gemeinsam eine mehrheitsfähige Position für die MAWV-Verbandsversammlung zu finden.

Auch in Königs Wusterhausen wird derzeit um eine Position gerungen.  Bürgermeister Swen Ennullat erklärte, dass er sich vor der nächsten Verbandsversammlung des MAWV das Votum der Stadtverordnetenversammlung einholen wird. Dazu forderte er den MAWV auf, der Stadt entsprechende ausführliche und aufklärende Informationen, insbesondere zur Gesamtsituation des Verbandes, zu den Auswirkungen der vollständigen Rückzahlung aller Altanschliesserbeiträge auf die kommunalen Haushalte und auf die Höhe der Gebühren zukommen zu lassen.

Der MAWV hatte seinerseits einen Gutachter beauftragt. Dieser hat untersucht, welche Möglichkeiten der Verband hat, das Urteil umzusetzen und was das für alle Beteiligten bedeutet. Der Gutachter hat mehrere mögliche Lösungsansätze erarbeitet. Diese, so heißt es aus der Stadtverwaltung,  „gilt es nun kritisch mit all ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen zu hinterfragen, um die beste Lösung für die verbandsangehörigen Städte und Gemeinden und damit auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Königs Wusterhausen zu finden“. Es ist beabsichtigt, dass der MAWV die zur Verfügung stehenden Informationen und Optionen im Rahmen einer Stadtverordnetenversammlung noch vor der nächsten Verbandsversammlung umfassend darstellt. Auf dieser Sitzung will sich dann auch der Bürgermeister per Beschluss das Votum der Stadtverordneten für das Abstimmungsverhalten der Stadt Königs Wusterhausen in der Verbandsversammlung einholen.    

red/PI Fraktion Grüne/FDP Zeuthen/ PI Stadt KW

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