Was passiert bei der Grundsteuerreform?

Finanzamt Königs Wusterhausen informiert öffentlich
über die anstehende Neubewertung

Bundesweit bewerten die Finanzämter ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu, so auch die brandenburgischen Finanzämter die rund 1,8 Millionen Grundstücke zwischen Elbe und Oder. Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg müssen deshalb zwischen 1. Juli und 31. Oktober dieses Jahres für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben.

Wie genau das funktioniert und welche Angaben in der Grundsteuerwerterklärung nötig sind, darüber informiert das Finanzamt Königs Wusterhausen in zwei Veranstaltungen am Donnerstag, 14. Juli, ab 10 Uhr und ab 14 Uhr. Sie finden im Rathaussaal, Schlossstraße 3, in Königs Wusterhausen statt. Der Eintritt ist kostenlos. Eine Veranstaltung wird rund zwei Stunden dauern. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.

Die Neubewertung der Grundstücke ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können. Die Reform der Grundsteuerberechnung wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärte. Denn derzeit beruht die Erhebung der Grundsteuer auf jahrzehntealten Wertverhältnissen. Diese veralteten Einheitswerte führen aufgrund der seither eingetretenen und regional sehr unterschiedlichen Wertentwicklungen zu einer erheblichen Ungleichbehandlung bei der Besteuerung, weshalb das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber verbindlich aufgab, die nun bevorstehende sachgerechte Neuregelung zu schaffen.

Das Finanzamt betont, dass anhand des festgestellten Grundsteuerwerts zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht die Höhe der „neuen“ Grundsteuer berechnet und somit auch nicht auf der Veranstaltung genannt werden kann. Der aktuelle Hebesatz sei nicht auf die neu festgestellten Werte anzuwenden. Erst, wenn für die Mehrzahl der Grundstücke die Neubewertung erfolgt ist, könne durch die Städte und Gemeinden ein neuer Hebesatz für 2025 festgesetzt werden. Mehr Informationen zur Grundsteuerreform stellt Brandenburgs Finanzverwaltung auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de bereit. Hier finden sich Informationen für private Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe, Kommunen und steuerberatende Berufe. Zudem gibt es eine Liste der Antworten auf die wichtigsten Fragen.

RED / PI Finanzamt KW