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Montag, Dezember 11, 2023
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Was wird aus im Ausland bestellten Leistungen?

Was jetzt bei Verträgen über grenzüberschreitende Dienstleistungen zu beachten ist

Auch polnische Handwerker können nicht mehr ohne Beschränkungen ihre Leistungen bei deutschen Kunden erbringen. Was Verbraucher beachten müssen, erklärt Dr. Katarzyna Guzenda, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Was bedeuten die Grenzschließungen für Verbraucher, die bei einem polnischen Handwerker eine Treppe, einen Zaun oder Türen bestellt haben?

Guzenda: Momentan ist das Passieren der Grenze für polnische Handwerker nur sehr beschränkt möglich. Das heißt, dass Handwerker womöglich in der nächsten Zeit bei deutschen Kunden keine Aufträge mehr ausführen können.

Was kann ich machen, wenn ich schon bestellt habe?

Guzenda: Wenn die Lieferfrist wegen den Corona-Einschränkungen nicht eingehalten werden kann, müssen Kunden die Verzögerung in der Regel in Kauf nehmen. Denn hier liegt ein Fall von höherer Gewalt vor. Daher kann man vom Handwerker auch keine Vertragsstrafen oder Entschädigung verlangen.

Und wenn mein Zaun zwar schon da ist, aber etwa das elektrische Tor nicht richtig funktioniert?

Guzenda: Als erstes muss man die Störung immer beim betreffenden Handwerker reklamieren, am besten schriftlich oder per E-Mail. Vielleicht hat er eine Lösung parat, die für beide Seiten akzeptabel ist. In seltenen Fällen, zum Beispiel wo die Reparatur ganz schnell, etwa aus Sicherheitsgründen, durchgeführt werden muss, können Sie den Gesamtpreis mindern. Dann kann der Mangel bei der Firma der eigenen Wahl beseitigt werden. Die Mehrkosten können jedoch vom polnischen Handwerker in der Regel nicht verlangt werden.

Fragen zum grenzüberschreitenden Einkaufen beantwortet das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum derzeit telefonisch unter der Rufnummer 0331/98229995 und per E-Mail an konsument@vzb.de. Aktuelle Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-
brandenburg.de/corona.

RED

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