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Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im Spreewald wieder uneingeschränkt möglich

Wasserbehörde hebt Allgemeinverfügung auf

Die Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie zur Einschränkung von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern, veröffentlicht im Amtsblatt LDS vom 18.07.2023, Nr. 16, wurde durch den Landrat des Landkreises Dahme- Spreewald widerrufen. Die Ausübung des Eigentümer- und Anliegerge- brauchs sowie von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern sind somit wieder uneingeschränkt zulässig.

Die Allgemeinverfügung wurde in der Tagespresse und im Amtsblatt (16 – 2023) des Land- kreises Dahme-Spreewald veröffentlicht. Diese Untersagung erstreckte sich auf

die Gemeinde Märkische Heide,

das Amt Unterspreewald,

das Amt Lieberose/Oberspreewald,

die Stadt Lübben,

die Stadt Luckau und

die Gemeinde Heideblick.

Die untere Wasserbehörde des Landkreises musste den Eigentümer- und Anliegergebrauchs und die wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern einschränken, da auch in diesem Sommer der natürliche Wasserhaushalt noch immer unter den Folgen des ­Wassermangels der Vorjahre litt. Auch die Witterung in den Sommermonaten verschärfte die wasserwirtschaftliche Situation zunehmend.

Nun konnte die zeitliche Einschränkung der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern aufgehoben werden. Dies ist im Amtsblatt
Nr. 20 – 2023 vom 11.08.2023 veröffentlicht. PI LDS

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