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Dienstag, März 19, 2024
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Weiter kritische Situation in Kitas von KW

Notbetreuungsanträge können bei der Stadtverwaltung gestellt werden

Nach wie vor ist die Situation in den Kitas von Königs Wusterhausen aufgrund der aktuellen Corona-Situation und der damit verbundenen Personal-Engpässe kritisch. Darüber informiert die Stadtverwaltung. Eltern in Königs Wusterhausen, die bei der Stadtverwaltung einen Antrag auf Notbetreuung ihres Kindes stellen möchten, werden vom Rathaus gebeten, dies jetzt zu tun. Die Anträge werden bearbeitet, wenn die Notbetreuung in der jeweiligen Einrichtung gilt. Den Antrag finden Eltern auf der Internetseite der Stadt Königs Wusterhausen www.koenigs-wusterhausen.de im Bereich „Rathaus online“ / „Bürgerservice“ / „Formulare“.

Darüber hinaus weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass auch die Plätze in der Notbetreuung begrenzt sind. Außerdem kann sich kurzfristig die Situation während der Notbetreuung ändern. Selbst bewilligte Anträge können bei knapper Personalsituation widerrufen werden. Einen Anspruch auf Notbetreuung haben zum einen Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind. Zum anderen gilt der Anspruch für Mädchen und Jungen, von denen mindestens ein Personensorgeberechtigter in den kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt ist, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann. Und in begründeten Einzelfällen sind auch Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann, in der Notbetreuung zu berücksichtigen.

RED/ PI Stadt KW

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