In gut einer Woche findet der Bürgerentscheid zur Abwahl der Bürgermeisterin Angela Homuth statt – ein Pro und Contra der Akteure
Am 3. April stimmen die Wildauer Einwohner in einem Bürgerentscheid darüber ab, ob Angela Homuth im Amt der Bürgermeisterin von Wildau weiter arbeiten kann. Die Wahlleiterin der Stadt ist für Organisation und Ablauf des Urnengangs verantwortlich. Rund 8800 Wildauer sind abstimmungsberechtigt. Sie haben folgende Frage mit Ja oder Nein zu beantworten: „Wollen Sie die Bürgermeisterin der Stadt Wildau, Frau Angela Homuth, abwählen?“
Die Wahlbenachrichtigungen sind inzwischen fristgerecht bis zum 13. März an die Haushalte zugestellt. Das Wildauer Wahlbüro informiert darüber, dass durch die Deutsche Post Wahlbenachrichtigungskarten, die nicht zustellbar waren, wieder an die Verwaltung zurück geschickt wurden. Bürger, die keine Abstimmungsbenachrichtigungskarte erhalten haben, müssen sich beim Wahlbüro melden.
Es wird acht Abstimmungslokale im Ort geben. Alle sind barrierefrei. Auch Briefwahl ist möglich. Briefwahlunterlagen können online über die Webseite oder schriftlich beantragt werden. Außerdem ist es jetzt bereits möglich, vor Ort im Rathaus die Briefwahl durchzuführen. Sie kann zu folgenden Öffnungszeiten im Volkshaus, Plenarsaal, Karl-Marx-Str. 36, vorgenommen werden: Montag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr; Dienstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr; Mittwoch 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr; Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr sowie Freitag 9 bis 11.30 Uhr. Am Freitag, 1. April, ist die Briefabstimmung noch bis 18 Uhr möglich. Die Auszählung der Briefwahlstimmen wird in drei zusätzlichen Briefabstimmungslokalen erfolgen.
Insgesamt sind rund 100 Wahlhelfer im Einsatz. „Gern können sich noch weitere Wahlhelfer bei uns melden, die wir, bei Krankheit oder anderweitigem Ausfall der derzeit berufenen BürgerInnen, kurzfristig einsetzen“, informiert Wahlleiterin Simone Hein. Interessenten können sich im Wahlbüro bei Heike Jordan, Rufnummer 03375/505452 oder Simone Hein, Rufnummer 03375/505440 sowie per E-Mail an wahlen@wildau.de melden. Die Wahlbeobachtung ist wie bei jeder Wahl möglich. Die Auszählungen finden in jedem Abstimmungslokal öffentlich statt. Der Bürgerentscheid ist dann erfolgreich, wenn eine Mehrheit der abstimmenden Personen, mindestens jedoch ein Viertel der wahlberechtigten Personen für die Abwahl der Amtsinhaberin stimmt.
Der KaWe-Kurier widmet sich in dieser Ausgabe ausführlich dem Pro und Contra einer Abwahl der Amtsinhaberin, die im Mai 2019 in einer Stichwahl mit mehr als 57 Prozent der Stimmen gewählt wurde. Sie gab der Redaktion ein Interview, in dem sie ihre Argumente für eine Bestätigung im Amt nennt – siehe dazu Seite 3. 2534 Wildauer – das waren mehr als 300 über dem erforderlichen Quorum – stimmten aber Ende 2021 in einem Bürgerbegehren dafür, dass es nun zu diesem Ja oder Nein hinsichtlich der Abwahl der Bürgermeisterin kommt. So kommen auch Vertreter der Bürgerinitiative Demokratie und Transparenz in Wildau sowie Einwohner des Ortes zu Wort, die ihre Gründe für einen Neubeginn in Wildau ohne Angela Homuth an der Verwaltungsspitze ausführen – siehe dazu auf Seite 2.
TM