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Weiter Streit ums Jobcenter

Stadt Königs Wusterhausen widerspricht aktuellen Erklärungen des Landrates Stephan Loge

Die aktuelle Antwort des Landrates Stephan Loge auf eine Anfrage eines Kreistagsmitgliedes zu den Plänen für einen Neubau des Jobcenters des Landkreises in Königs Wusterhausen (der KaWe-Kurier berichtete bereits zum Thema) ruft bei der Stadtverwaltung von Königs Wusterhausen erneut Widerspruch hervor. Hinsichtlich der Äußerung des Landrates, der Landkreis hätte in der Max-Werner-Straße in Königs Wusterhausen bereits mehr Stellplätze zur Verfügung gestellt, als er müsste, stellt sie klar: 

„Richtig ist, dass 105 Stellplätze vor acht Jahren an diesem Behördenstandort durch den Landkreis errichtet wurden und davon 77 Stellplätze der Stadt Königs Wusterhausen zur öffentlichen Nutzung überlassen wurden. Die Verpflichtung zur Errichtung der zusätzlichen 77 Stellplätze ist jedoch auf eine Vereinbarung zurückzuführen, die dem Landkreis erst den Erwerb des für alle Stellplätze benötigten Baugrundstückes für einen symbolischen Betrag von 1 Euro von der Stadt ermöglichte.  Diese 77 Stellplätze stehen also der öffentlichen Nutzung zur Verfügung und  befreien daher nicht von der Herstellung der notwendigen Stellplätze für den Neubaus des Jobcenters. Die Stadt Königs Wusterhausen muss daher an der Einhaltung der gültigen Stellplatzsatzung festhalten. Die Stadt ist aber bereit, sich mit dem Landkreis abzustimmen und sich gegebenenfalls an der Errichtung eines Parkhauses oder Parkdecks in geeigneter Weise zu beteiligen.“

Weiter heißt es in der Erklärung: „Darüber hinaus führt der Landrat in seiner Antwort vom 27.September 2018 aus, dass im Sommer 2018 eine Machbarkeitsstudie beauftragt worden sei, die das Ziel hat, die Möglichkeit und Zulässigkeit der Errichtung eines Parkhauses zu untersuchen. Der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen liegt jedoch eine Voruntersuchung der Kreisverwaltung zum Parkhaus im Behördenzentrum aus dem Jahr 2014 vor, in der ein Parkhaus mit 270 vollständig überdeckten und 77 nicht überdeckten Stellplätzen ausgewiesen wurde. Die Stellplatzproblematik für das Behördenzentrum ist also nicht neu und kann die Kreisverwaltung nicht überraschend getroffen haben.“ RED/ PI Stadt KW

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