Wer hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis?

Beratung und Unterstützung durch die VS Bürgerhilfe Verschiedene Ansprechpartnerinnen für einzelne Kommunen

Wer im Alltag durch Krankheit, Unfall oder von Geburt an eingeschränkt ist, kann diese Art von Handicap amtlich feststellen lassen. Wird eine Einschränkung festgestellt, können so genannte Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden. Darüber informiert die VS Bürgerhilfe Königs Wusterhausen.

Den Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben zum Beispiel Menschen, die einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent haben, in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich hier aufhalten bzw. hier beschäftigt sind. Der Ansprechpartner für solche Ansprüche ist das zuständige Versorgungsamt. Ein Nachteilsausgleich kann aber bereits ab einem Grad von 20 Prozent ausgestellt werden. Je nach Grad der Schwere der Beeinträchtigung kann der Inhaber auch Merkzeichen erlangen, die öffentlich auf die Beeinträchtigung hinweisen.

Durch die Merkzeichen ist die Inanspruchnahme von entsprechenden Nachteilsausgleichen möglich, wie zum Beispiel die Befreiung von der KfZ-Steuer oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrages. Auch bei bereits vorhandenem Schwerbehindertenausweis sollte der Status regelmäßig geprüft werden. Verschlechtert sich der Zustand, so können sich auch die Ansprüche verändern. Die Anträge stehen im Internet auf der Seite vom Landesamt für Soziales und Versorgung zur Verfügung oder sind bei der kostenfreien Sozialberatung der VS Bürgerhilfe erhältlich.

Bei Fragen stehen die Sozialarbeiterinnen gern unterstützend zur Seite. In Königs Wusterhausen, Friedersdorf und Bestensee ist der Kontakt über Frau Nollau unter der Rufnummer 03375 /2151237 möglich. Für Groß Köris gibt Frau Schuschies unter der Rufnummer 03546/2256977 Auskunft. Für Schulzendorf, Wildau, Eichwalde und Zeuthen ist Frau Jainz unter der Rufnummer 033762/889218 Ansprechpartnerin. RED / PI VS Bürgerhilfe