Untere Wasserbehörde von LDS hat Verbot der privaten Wassernutzung aufgehoben
Die Wasserstände von Dahme und Spree haben sich wieder erholt. Aus diesem Grund teilt die Untere Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald mit, dass rechtlich gestattete Wasserentnahmen aus den Oberflächengewässern der Spree und Dahme wieder uneingeschränkt zulässig sind. Damit wird eine entsprechende Allgemeinverfügung aus dem diesjährigen Sommer außer Kraft gesetzt.
Die Einschränkung war aufgrund der Folgen der Trockenheit der Vorjahre und durch den anhaltenden Niederschlagsmangel und die hohen Temperaturen in diesem Sommer nötig geworden. Der Landkreis hatte Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern des Spreesystems und dem Oberlauf der Dahme mittels Pumpvorrichtung vollständig untersagt. Diese Untersagung erstreckte sich auf die Gemeinde Märkische Heide, das Amt Unterspreewald und das Amt Lieberose/Oberspreewald sowie die Stadt Lübben, die Stadt Luckau und die Gemeinde Heideblick. RED/ PI LDS