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Montag, Dezember 11, 2023
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Wildaus Bürger haben das Wort

Der Bürgerentscheid über die Abwahl der Bürgermeisterin Angela Homuth
ist zustande gekommen / 8800 Einwohner werden an die Wahlurnen gerufen

Jetzt ist es amtlich: Am 3. April findet in Wildau der Bürgerentscheid über die Abwahl der Bürgermeisterin der Stadt Wildau Angela Homuth statt. So hat es die Stadtverordnetenversammlung am Dienstag vergangener Woche ohne Gegenstimme und mit nur einer Stimmenthaltung beschlossen.

Dem Beschluss voraus gegangen war noch einmal viel Polemik und Unruhe, hatte doch die Beschlussvorlage F-114/2022, die überraschenderweise nicht von der Stadtverwaltung, sondern von den Fraktionen CDU/ FDP und SPD eingereicht wurde, Passagen enthalten, die das erfolgreiche Bürgerbegehren für den Bürgerentscheid in ein schlechtes Licht stellten. Als Beweis dafür wurden drei Emails angefügt, von denen in den Wochen zuvor nie die Rede war. Selbst aus der SPD-Fraktion, der die Bürgerentscheid – gelinde gesagt – angehört, kamen dazu im Verlauf der Sonder-SVV sehr kritische Anmerkungen. Und auch die Fraktionen von BFW/Grüne und Die Linke hatten noch mit einer gemeinsamen Stellungnahme zu dieser Beschlußvorlage ihren Unmut kundgetan. Darin erkärten sie sich mit dem Text des Beschlusses „Das Bürgerbegehren zur Abwahl der Bürgermeisterin der Stadt Wildau, Angela Homuth, ist zustande gekommen“ einverstanden. „Allerdings“, so betonen beide Fraktionen weiter, „lehnen wir die Teile der Begründung ausdrücklich ab, welche die Aktivitäten der Bürgerinitiative bewerten und die Begründung für das Bürgerbegehren als fehlerhaft beurteilen.“

All die Scharmützel zeigen, dass in Wildau derzeit das politische Klima äußerst angespannt ist, aber nun doch wenigstens ein gemeinsamer Nenner herrscht: Der Bürgerentscheid soll Klarheit bringen, ob Angela Homuth noch das Vertrauen der Mehrheit der Bevölkerung genießt. Der KaWe-Kurier erfuhr auf Nachfrage aus dem Rathaus, dass sie sich derzeit im Urlaub befindet und sich danach zur bevorstehenden Abstimmung äußern wolle. Der Fraktionschef von BFW/ Grüne Frank Vulpius zeigt sich gar nicht so überrascht über das eindeutige SVV-Votum. „Es ist nur konsequent, die Wahlleiterin hatte ja überhaupt keinen Zweifel an der Korrektheit des Bürgerbegehrens gelassen. Jetzt haben die Bürger das Wort. Das ist ein ganz normales Mittel demokratischer Willensbildung.“

Der Bürgerentscheid selbst, so war vom Wahlbüro der Stadtverwaltung zu erfahren, wird derzeit von der Wahlleiterin vorbereitet und organisiert. Die Wahlberechtigung richtet sich nach dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz, das heißt rund 8800 Wildauer werden an die Abstimmungsurnen gerufen. Sie bekommen eine Wahl­benachrichtigung, die bis zum 21. Tag vor der Wahl, also bis zum 13. März 2022 zugestellt sein muss. Es wird acht Urnenabstimmungslokale geben. Auch Briefwahl ist möglich. Briefwahlunterlagen können online über die Webseite oder schriftlich beantragt werden. Außerdem wird es in den drei Wochen vor der Wahl möglich sein, vor Ort im Rathaus die Briefwahl durchzuführen. Es werden drei Briefwahllokale zum Auszählen der Stimmen eingerichtet. Die Frage, die beim Bürgerentscheid zur Abstimmung stehen wird, formuliert die Wahlleiterin. Sie muss eindeutig mit Ja oder Nein beantwortet werden können. Sie steht auf dem Stimmzettel. Eine Vorabveröffentlichung ist nicht vorgesehen. Insgesamt werden rund 100 Wahlhelfer benötigt. Interessenten können sich im Wahlbüro bei Heike Jordan, Rufnummer 03375/505452 oder Simone Hein, Rufnummer 03375/505440 sowie per E-Mail an wahlen@wildau.de melden. Im Vorfeld des Bürgerentscheids ist eine Plakatierung möglich. Sie muss bei der Hauptverwaltung der Stadt beantragt werden. Der Bürgerentscheid ist dann erfolgreich, wenn eine Mehrheit der abstimmenden Personen, mindestens jedoch ein Viertel der wahlberechtigten Personen für die Abwahl der Amtsinhaberin stimmt.

Die Bürgerinitiative für Demokratie und Transparenz in Wildau (BIW), die das Bürgerbegehren und damit auch den Bürgerentscheid über die Abwahl der Bürgermeisterin auf den Weg gebracht hat, zeigt sich erleichtert und dankbar über die korrekte Auswertung ihrer Unterschriftenlisten durch das Wahlbüro und den für sie überraschend einmütigen Beschluss der SVV-Mitglieder. 2534 gültige Stimmen hatte sie gesammelt, das waren 315 mehr als nötig. Die BIW ist nun auch fest entschlossen, den 3. April zu einem „Abwahl-Sonntag“ zu machen. Angela Homuth habe das in sie gesetzte Vertrauen verspielt, so die BIW. „Es ist doch unserer Stadt Wildau nicht würdig, dass eine Frau an der Spitze des Rathauses agiert, die nach wie vor verdächtigt wird, bestechlich zu sein“, heißt es in einer ersten Stellungnahme zum beschlossenen Bürgerentscheid.

Die BIW wolle jetzt weiter den breiten Dialog in der Stadt suchen und für ihr Anliegen eines Neustarts in Wildau werben. Die Fraktion der Linken signalisiert dafür ihre Unterstützung. „Es war ein langer Weg. Neun Wochen nach Abgabe der Unterschriftenlisten wurde die Durchführung eines Bürgerentscheides beschlossen“, sagt der Fraktions-Vorsitzende Heinz Hillebrand. „Letztlich haben die Mehrheitsfraktionen den Termin nicht noch einmal hinausgezögert. Nun haben am 3. April die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt das Wort. Ich bin optimistisch, dass sich die Bürgerinitiative durchsetzen wird. Da wir als LINKE schon das Bürgerbegehren unterstützt haben, rufen wir natürlich dazu auf, für die Abwahl von Frau Homuth zu stimmen.“

TM

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