Wo ist der Button „jetzt kündigen“?

Verbraucherverbände stellen gravierende Mängel hinsichtlich Online-Kündigung auf Anbieterseiten fest

Seit dem 1. Juli 2022 gilt: Unternehmen, die online Verträge anbieten, müssen ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit anbieten, Verträge auch online kündigen zu können. Die Verbraucherzentralen und weitere Verbraucherverbände wollten wissen, ob und wie die Unternehmen in Deutschland diese neue Regelung umsetzen. Daher prüften sie vom 18. Juli bis zum 14. Oktober 2022 branchenübergreifend 840 Websites verschiedener Anbieter und begaben sich auf die Suche nach dem Kündigungsbutton.

Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Mehrheit der überprüften Websites wies erhebliche rechtliche Mängel auf, ein Großteil bewegte sich im Graubereich. So mahnten die Verbraucherverbände im Prüfungszeitraum insgesamt 152 Unternehmen wegen eindeutiger Rechtsverstöße auf ihren Websites ab. Die gesetzlichen Anforderungen an den Kündigungsbutton legen fest, dass es sich hierbei um eine deutlich gestaltete Schaltfläche handeln muss. Ebenfalls gesetzlich festgelegt sind: Eine weitere Bestätigungsseite, um notwendige Angaben zu machen und eine eindeutig bezeichnete Bestätigungsschaltfläche zum Beispiel mit der Aufschrift „jetzt kündigen“. Beide Schaltflächen, die zur Kündigung und die zur Kündigungsbestätigung, müssen ständig verfügbar und von jeder Unterseite einer Webseite aus erreichbar sein.

Bei der Mehrheit der überprüften Websites hatten die Anbieter die gesetzlichen Vorgaben nicht oder nicht zureichend umgesetzt. Bei 349 Websites fehlte der vorgeschriebene Kündigungsbutton ganz. In 65 Fällen war der Kündigungsbutton auf der Website versteckt und in 38 Fällen war die Beschriftung unzulässig. Zudem stellten die Verbraucherschützer viele weitere Verstöße im Zusammenhang mit der Bestätigungsseite und dem finalen Bestätigungsbutton fest wie zum Beispiel fehlende Pflichtangaben oder unzulässige Beschriftungen. Nur auf 273 Websites war der Kündigungsbutton vorschriftsmäßig eingerichtet.

Insgesamt mahnten die Verbraucherverbände 152 Unternehmen – zum Teil für mehrere Websites gleichzeitig – im ­gesamten Bundesgebiet ab. Bis zum 2. November 2022 zeigten sich 86 Unternehmen einsichtig und unterschrieben die geforderte Unterlassungserklärung. In drei Fällen erwirkten die Verbraucherschützer eine einstweilige Verfügung. In 17 Fällen bereiten die Verbraucherschützer Klageverfahren vor oder haben die Klagen bereits eingereicht. „Uns ist auch aufgefallen, dass einige Unternehmen, die von uns keine Abmahnung erhielten, ihre Seiten nachgebessert haben“, sagt Rico Dulinski, Rechtsreferent bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Nachdem zahlreiche Unternehmen die Verbraucherschutzvorschriften nicht fristgerecht umsetzten, profitieren die Verbraucherinnen und Verbraucher nun unmittelbar und sehr zeitnah nach Inkrafttreten der neuen Regelungen von unserer Aktion. So wirkt Verbraucherschutz schnell und effizient.“

Die Verbraucherverbände werden die in dieser Aktion angestoßenen Verfahren weiter vorantreiben und die Websites weiterer Unternehmen prüfen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die feststellen, dass ein Anbieter nicht den vorgeschriebenen Kündigungsbutton auf seiner Website vorhält oder diesen auf seiner Website versteckt, können dies den Verbraucherzentralen melden auf www.verbraucherzentrale.de/probleme-mit-dem-kuendigungsbutton-76779. Weitere Informationen finden sich auf www.verbraucherzentrale-­brandenburg.de/kuendigungsbutton. Für individuelle Fragen können VerbraucherInnen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen. Termine können unter der Rufnummer 0331/98229995 oder online auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung vereinbart werden.

RED / PI VBZ Brandenburg

Foto: envato