Eine Rahmenvereinbarung zur städtebaulichen Entwicklung wird zwischen der Stadt und dem Projektentwickler geschlossen und sie formuliert die Leitplanken für das folgende Bebauungsplanverfahren. Darin werden die Eckpunkte für verbindliche Regelungen und Verträge festgehalten, mit denen sich der Vorhabenträger gegenüber der Stadt verpflichtet. So regelt die Rahmenvereinbarung beispielweise die Festlegung der prägenden Eckpunkte des zukünftigen Gebietscharakters im „Königspark“ oder die gestaffelte Schaffung von Planungsrecht in einem bevorstehenden Bebauungsplan-Verfahren. Die Rahmenvereinbarung schafft aber auch die Grundlagen für die im Zuge der Bauleitplanung abzuschließenden städtebaulichen Verträge, Erschließungs- und Folgekostenverträge. Solche Verträge sind schließlich bindend – sowohl für die Stadt, als auch für den Vorhabenträger und dessen Rechtsnachfolger. In diesen Verträgen sollen unterschiedliche Vorgänge geregelt werden: Die Rahmenbedingungen für eine Vereinbarung, im zukünftigen „Königspark“ einen Anteil von 20 Prozent sozialverträglichen Wohnungsbau zu errichten, werden in dieser Regelung ebenso festgehalten, wie der spätere Eigentumsübergang von Verkehrsflächen und Grünflächen an die Stadt Königs Wusterhausen oder Flächen für die Errichtung einer Schule und der vorgesehenen Kitas. Auch die Überlassung der notwendigen Flächen für den Neubau einer Feuerwache und die Umsiedlung des schon bestehenden Gewerbes innerhalb des „Königsparks“ werden in Verträgen geregelt.
Die Rahmenvereinbarung regelt aber auch das weitere Vorgehen für den „Königspark“. Da die Stadt Königs Wusterhausen per Gesetz die Planungshoheit besitzt, sollen sich die Eckpunkte für die weitere Planung an den städtischen Leitzielen orientieren. Dazu zählt das Einbinden der Einwohner in obligatorische Bürgerbeteiligungen. „Mit der Rahmenvereinbarung einigen wir uns mit der Stadt auf ein transparentes und verbindliches Vorgehen, an dessen Ende die Grundlagen für die spätere Bebauung erzeugt werden. Dieser Prozess wird einen Zeitraum von wenigstens zwei Jahren in Anspruch nehmen. Gleichzeitig erzeugen wir Verbindlichkeit für das weitere gemeinsame Vorgehen“, erklärt Petra Müller von der DLE.
Michael Reimann, Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschuss der SVV Königs Wusterhausen weist darauf hin, dass der Projektentwickler mit der bevorstehenden Rahmenvereinbarung verpflichtet wird, wichtige Elemente der Planung verbindlich zuzusichern: „Der Vorhabenträger verpflichtet sich mit diesem Vertrag zu mehreren für den zukünftigen „Königspark“ wichtigen Elementen. Dazu gehört das vorgelegte Freiraumkonzept mit dem Regenwassermanagement, die Sicherung der Flächen für Kitas und eine Schule. Diese Vereinbarungen sind auch für die Rechtsnachfolger des Vorhabenträgers bindend. Der Übergang der späteren Frei- und Grünflächen an die Stadt wird ebenso geregelt, wie der Rolle der Stadt bei der Aufstellung eines Konzepts für die kommunale Wärmeplanung. Der Zweck dieser Vereinbarung ist aber auch, dass die Stadt verbindliche Sicherheiten erhält, die für den weiteren Prozess unerlässlich sind.“
Die Rahmenvereinbarung zur städtebaulichen Entwicklung des „Königsparks“ befasst sich also mit den maßgeblichen Eckpunkten der Planung und den weiteren Schritten zur Erzeugung von Planungsrecht für die Projektentwicklung. Mit dieser Vereinbarung sollen die Zuständigkeiten im weiteren Verlauf der Entwicklung transparent und verpflichtend festgelegt werden.
Julian Bürger / Grafik: DLE