Gemeinschaftsunterkunft wieder in Betrieb genommen
Für 2023 wird mit knapp 2000 weiteren Aufnahmen gerechnet
Der Landkreis ist im Rahmen der Aufnahmeprognose des Landes für die Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden verpflichtet, in diesem Jahr 1.985 weitere Menschen im Landkreis aufzunehmen. Aktuell kommen viele Menschen aus der Ukraine, Afghanistan, Syrien und weiteren Ländern nach Deutschland und suchen hier Schutz vor Krieg und Verfolgung. Die Lage ist so akut, dass die zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg erstmalig Zwangszuweisungen gegenüber dem Landkreis Dahme-Spreewald angekündigt hat. Der Austausch auf Landes- und Bundesebene auf sogenannten „Flüchtlingsgipfeln“ zeige die Handlungsbedarfe und Hilfegesuche auf, informiert die Kreisbehörde weiter.
In Anbetracht des durch das Land Brandenburg festgelegten Aufnahmesolls ist der Landkreis in der Verantwortung, zügig weitere Kapazitäten für die Unterbringung der Menschen zu schaffen. Dabei gehe es um größere Objekte, die zur Unterbringung dieser Personengruppen in Form von Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungsverbünden geeignet sind. Dem Landkreis liegen bislang wenige Angebote bzw. Objekte in verschiedenen Gemeinden des LDS vor. Seit dem 4. Quartal 2022 ist die Kreisverwaltung bereits intensiv bemüht, zusätzliche Unterbringungskapazitäten aufzubauen. So konnte am 15. Februar 2023 eine ehemalige Gemeinschaftsunterkunft mit 60 Plätzen wieder in Betrieb genommen werden. Mit dem Wissen um rechnerisch 165 Unterbringungen pro Monat sei dies allerdings nur ein kleiner und schnell aufgezehrter Beitrag für dieses Jahr.
Die vorliegenden Angebote werden lediglich 450 weitere Unterbringungsplätze schaffen. Als Forderung stellt LDS-Landrat Stephan Loge deshalb auf, „dass neue Unterbringungsplätze durch eine schnelle Bereitstellung und Nutzung von Immobilien des Landes und des Bundes zu schaffen sind. Die Anforderungen durch das Baurecht, Vergabevorschriften oder Unterbringungsstandards sind anzupassen“, betont er. In einigen bestehenden Gemeinschaftsunterkünften prüft der Landkreis, ob mehr Plätze eingerichtet werden können. Abhilfe würde auch geeigneter und verfügbarer Wohnraum außerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte schaffen. Denn noch wohnen Menschen in Unterkünften oder Wohnungsverbünden, obwohl sie bereits einen Aufenthaltstitel haben und somit in eine eigene Wohnung ziehen könnten. Die aber kaum mehr vorhandene Möglichkeit, eine Wohnung zu finden, vor allen Dingen im Norden des Landkreises, habe somit auch zur Folge, dass die Unterbringungsplätze für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften belegt sind.
Landrat Loge sieht „in der kontinuierlichen Schaffung von Kapazitäten für die Unterbringung eine aufwendige und langwierige Aufgabe. Zu alldem gibt es große Bedarfe an Plätzen in Kindertagesstätten oder Schulen, an medizinischer Versorgung, an integrativen Maßnahmen oder (ehrenamtlichen) Hilfestellungen.“ Generell bewege sich der Landkreis an der Aufnahmegrenze. Die Zahl der in LDS gemeldeten Ausländer stieg von 10.240 Menschen Ende des Jahres 2021 auf 12.311 per Stand 31. Oktober 2022. Im Vergleich zum Jahr 2015 (5.647 Menschen) verdoppelte sich damit die Zahl.
RED / PI LDS