Das Land Brandenburg unterstützt Kommunen mit rund 20,6 Millionen Euro
Im ersten Halbjahr 2021 konnten viele Kinder nicht an der Kindertagesbetreuung in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege teilnehmen. Teils waren Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen aufgrund von Corona geschlossen. Teils waren Eltern bis Ende Mai dem Appell des Jugendministeriums (MBJS) gefolgt, ihre Kinder im Vorschulalter nicht in die Kindertagesbetreuung zu geben. In beiden Fällen wurden die Eltern von der Zahlung der Kita-Beiträge ganz oder teilweise befreit.
Um die Landkreise und Kommunen von coronabedingten Ausfällen der Kita-Elternbeiträge zu entlasten, hat das Jugendministerium (MBJS) die 2. Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona 2021 erlassen. Zwischen 1. Januar 2021 und 30. Juni 2021 wurden monatlich durchschnittlich 50.000 bis 66.000 Kita-Kinder von den Elternbeiträgen freigestellt. Das Land hat den Kommunen dafür insgesamt 20.617.052 Euro ausgefallener Elternbeiträge erstattet. Die Mittel stammen aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes. „Das ist gut investiertes Geld“, sagt Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst. „Indem das Land den Landkreisen und Kommunen die ausgefallenen Kita-Elternbeiträge erstattet, werden die Kita-Träger in ihrer wirtschaftlichen Existenz unterstützt und die Angebote der Kindertagesbetreuung im Land gesichert.“
Seit 1. Juni 2021 hält die Landesregierung nicht länger am Appell an die Eltern fest, zur Eindämmung des Infektionsgeschehens kein Angebot der Kindertagesbetreuung im vorschulischen Bereich in Anspruch zu nehmen. Dadurch griff im Juni 2021 der Fördertatbestand zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen aufgrund einer freiwilligen Entscheidung der Eltern nicht mehr.
Die Bescheide für das II. Quartal 2021 wurden an die Landkreise und kreisfreien Städte verschickt. Anschließend erfolgen die Auszahlungen an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter), die ihrerseits die Gelder an die Träger der Kindertageseinrichtungen weiterreichen.
RED / PI Landesregierung