Land bewegt sich bei Altanschließerproblematik
Als Reaktion auf die vom MAWV angestrebten Musterverfahren zur Minimierung der Prozess- und Anwaltskosten im Zusammenhang mit den Ansprüchen des Verbandes gegen das Land Brandenburg nach dem Staatshaftungsgesetz hat das Ministerium des Inneren und für Kommunales (MIK) des Landes Brandenburg in einem Schreiben vom 02. Mai 2017 ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung, befristet bis zum 01. August 2017, verzichtet. Die Haftungsansprüche des Verbandes gegenüber dem Land Brandenburg wurden zunächst mit Schreiben vom 14.02.2017 vom MIK abgelehnt. Aufgrund der 3 monatigen Klagefrist hätte die Klage des Verbandes spätestens Mitte Mai beim Landgericht in Potsdam eingereicht werden müssen. Aufgrund des möglichen Streitwertes von über 500 Millionen Euro wären die Prozess- und Anwaltskosten, welche letztendlich durch Steuergelder zu finanzieren wären, immens hoch gewesen. Durch das Schreiben an den MAWV hat der Verband Zeit gewonnen, um mit 26 anderen Verbänden sogenannte Musterklagen vorzubereiten und diese mit den Landesvertretern abzustimmen. Die klagebereiten Verbände werden sich kurzfristig zu Musterverfahren abstimmen, welche alle Rechtsfragen zur Staatshaftung abdecken.
Das Schreiben des MIK ging zwei Stunden vor Beginn der anberaumten Sitzung des Verbandsausschusses ein. Die Mitglieder des Gremiums wollten die Beschlüsse für die nächste Verbandsversammlung vorbereiten und auch über das weitere Vorgehen in Sachen „Klage gegen das Land“ beraten. „Mir ist ein Stein vom Herzen gefallen und die vielen Telefonate und Mails haben sich diesmal gelohnt“, beschreibt der Verbandsvorsteher des MAWV, Peter Sczepanski die Situation.
Peter Sczepanski, Verbandsvorsteher