Landkreis informiert über Gebäude- und Wohnungszählung sowie Haushaltsbefragung
Am 15. Mai 2022 startete deutschlandweit der Zensus 2022. Dazu gibt es auch bei den Einwohnern von LDS viele Fragen.
Aus diesem Grund wendet sich der Landkreis erneut mit erklärenden Informationen an die Öffentlichkeit: Für die Befragung werden unterschiedliche Verfahrensweisen durchgeführt. Derzeit führt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg die Gebäude- und Wohnungszählung durch. Der Landkreis Dahme-Spreewald übernimmt parallel die Aufgabe der persönlichen Haushaltsbefragung.
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung befragt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg in Brandenburg etwa 650.000 Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwalterinnen und Verwalter von Wohnraum schriftlich. Dies wurde online bis zum 30. Mai 2022 durchgeführt. Auch für diese Befragung bestand eine Auskunftspflicht. Im Moment besteht ein erhöhtes Anrufaufkommen beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, daher können nicht alle Anrufe entgegengenommen werden. Kontakt: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Alte Rhinstraße 8, 12681 Berlin. Zu erreichen ist das Amt per Mail an wohnen-brandenburg@zensus-bbb.de sowie unter der Rufnummer 0331/81733022.
Parallel dazu, so informiert die Kreisverwaltung weiter, erhalten seit 15. Mai ausgewählte Haushalte ein Anschreiben mit einem Terminvorschlag sowie einen Informationsflyer von der Zensus Erhebungsstelle des Landkreises Dahme-Spreewald. Zum vereinbarten Zeitpunkt besucht eine Interviewerin bzw. ein Interviewer des Landkreises Dahme-Spreewald den Haushalt unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Alle Erhebungsbeauftragten können sich ausweisen. In einem kurzen Gespräch werden allgemeine Fragen zur Person und weiteren Haushaltsmitgliedern gestellt. Das Interview dauert etwa 5 bis 10 Minuten. Zeit dafür ist bis zum 31. Oktober 2022. Kontakt: Zensus Erhebungsstelle Dahme-Spreewald, Weinbergstraße 1, 15907 Lübben (Spreewald). Zu erreichen ist die Zensus Erhebungsstelle unter der Rufnummer 03375/262146 oder im Internet auf https://www.dahme-spreewald.info/de/zensus
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz müssen bis 31. Oktober 2022 zudem Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform an das zuständige Finanzamt übermitteln. Hintergrund ist die Reform der Grundsteuer (www.grundsteuerreform.de). Die Erklärungen sind von der im Rahmen des Zensus 2022 stattfindenden Gebäude- und Wohnungszählung unabhängig und können nicht zusammengelegt oder untereinander ausgetauscht werden.
Um den Datenschutz zu gewährleisten, sind alle mit der Durchführung der Erhebung beauftragte Personen zu Wahrung der Geheimhaltung gemäß § 16 Bundesstatistikgesetz verpflichtet. Personenbezogene Daten, wie zum Beispiel Namen, werden als sogenannte Hilfsmerkmale zur Durchführung und Steuerung der Erhebung abgefragt. Sie werden nicht ausgewertet und frühestmöglich von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht, sodass keine Rückschlüsse auf die befragten Personen möglich sind. Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt und die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Der Landkreis Dahme-Spreewald sucht weiterhin InterviewerInnen, die die Befragungen in den Gemeinden des Landkreises durchführen. Beim Engagement als InterviewerIn beim Zensus 2022 handelt es sich um eine ehrenamtliche Aufgabe, für die aber eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Zuzüglich zu einer Pauschale von 300 Euro zahlt der Landkreis einen Festpreis pro besuchter Anschrift und befragter Person. Die Tätigkeit erstreckt sich über etwa vier Wochen. Die Interviewer*innen können sich – abgesehen von einigen wenigen Regelungen – ihre Zeit frei einteilen. Wer den Landkreis als InterviewerIn beim Zensus 2022 unterstützen möchte, sendet das ausgefüllte Bewerberformular per Mail an EHST-LDS@zensus-bbb.de oder an
zensus2021@dahme-spreewald.de.
RED / PI LDS