Bei geringem Einkommen Anspruch auf Förderung Infos in der Shia-Geschäftsstelle in KW
Familien mit geringem Einkommen können auch in diesem Jahr wieder eine Förderung für ihren Urlaub erhalten. Das Landesministerium für Soziales, Gesundheit, Infrastruktur und Verbraucherschutz unterstützt die Familienferienreisen mit Zuschüssen in Höhe von 10 Euro pro Tag für jedes mitreisende Familienmitglied.
Darüber informiert die Shia-Landesgeschäftsstelle mit Sitz in Königs Wusterhausen. Familien, die ALG II, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, erhalten die Zuschüsse auf Antrag ohne weitere Einkommensprüfung und müssen lediglich die Bescheide mit einreichen. Gefördert werden höchstens 14 Urlaubstage. Wichtig ist, dass der Antrag mindestens 8 Wochen vor Reiseantritt gestellt wird. Auch Großeltern, die mit Familien oder Enkelkindern verreisen, erhalten bei Vorlage der Voraussetzungen einen Zuschuss. Familien können einen formlosen Antrag beim Landesamt für Soziales und Versorgung – Dezernat 53, Lipezker Str. 45 in 03048 Cottbus stellen. Von dort erhalten sie das Antragsformular. Die Formulare sind auch im Internet auf der Homepage www.lasv.brandenburg.de zu finden. Zudem können unter der Rufnummer 0355/2893853 Anfragen gestellt werden.
Auch die SHIA-Geschäftsstelle in Königs Wusterhausen informiert zu den Fördermöglichkeiten. Sie ist unter der Rufnummer 03375/294752 bzw. per Email an post@shia-brandenburg.de zu erreichen. Auch dort gibt es die Antragsformulare sowie Informationen zu preisgünstigen Ferienunterkünften. RED