Freitag, 26.04.2024

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Mehr als die Füße dürfen nicht rein – Aufgrund der mangelhaften Wasserqualität im Miersdorfer See wurde für die Badesaison 2022 ein Badeverbot ausgesprochen. Foto: Tom | Pixabay

Badeverbot am Miersdorfer See bleibt bestehen

Gerichtsurteil bestätigt Entscheidung des Landkreises/ Vorschläge an Gemeinde für die kommende Badesaison

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat den Antrag der Gemeinde Zeuthen auf Aussetzung des für den Miersdorfer See angeordneten Badeverbots mit Beschluss vom 7. September abgelehnt. Das Gericht ist der Argumentation des Landkreises Dahme-Spreewald in allen relevanten Punkten gefolgt.
Es hat insbesondere festgestellt, dass die vom Landkreis angeordneten Maßnahmen verhältnismäßig sind und führt in seiner Entscheidungsbegründung zum Badeverbot aus: „Im Hinblick auf die mit der fäkalen Verschmutzung des Wassers einhergehenden Gesundheitsgefahren für Menschen, die mit diesem Wasser beim Baden in Kontakt kommen, erscheint das Badeverbot vielmehr als einzig geeignetes Mittel, diese Gefahren abzuwenden, da nur hierdurch sichergestellt werden kann, dass sich die Menschen nicht über das Badewasser infizieren.“

Hintergrund

Nachdem das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) des Landes Brandenburg die Badestelle am Miersdorfer See für die Badesaison 2022 auf Grundlage der Messergebnisse in den Jahren 2018 bis 2021 als „mangelhaft“ eingestuft hatte, musste der Landkreis Dahme-Spreewald im Mai dieses Jahres ein Badeverbot für die gesamte Badesaison 2022 verhängen. Zugleich hatte der Landkreis die Gemeinde Zeuthen als Betreiber der Badestelle verpflichtet, die Ursachen durch eine geeignete Fachfirma feststellen zu lassen. Nach zwischenzeitlich intensivem Austausch zwischen dem Gesundheitsamt und der Gemeindeverwaltung hatte sich die Gemeindeverwaltung Ende Juli entschieden, die Angelegenheit im Rahmen eines Eilrechtsschutzverfahrens vom Gericht klären zu lassen.

Wie geht es 2023 weiter?

Wie es in der Badesaison 2023 am Miersdorfer See weitergeht, wird zunächst von der Entscheidung des MSGIV über die Einstufung der Badestelle im nächsten Jahr abhängen. Hier droht jedoch erneut die Note „mangelhaft“. Deshalb dürfte es maßgeblich auf die Ergebnisse der vom Landkreis angeordneten Ursachenfeststellung ankommen. Hierzu hat der Landkreis der Gemeinde Zeuthen bereits Anfang August einen möglichen Weg für eine Rückkehr zum Badebetrieb schon im nächsten Jahr aufgezeigt.


Mehr als die Füße dürfen nicht rein – Aufgrund der mangelhaften Wasserqualität im Miersdorfer See wurde für die Badesaison 2022 ein Badeverbot ausgesprochen. Foto: Tom | Pixabay

Badeverbot am Miersdorfer See bleibt bestehen

Gerichtsurteil bestätigt Entscheidung des Landkreises/ Vorschläge an Gemeinde für die kommende Badesaison

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat den Antrag der Gemeinde Zeuthen auf Aussetzung des für den Miersdorfer See angeordneten Badeverbots mit Beschluss vom 7. September abgelehnt. Das Gericht ist der Argumentation des Landkreises Dahme-Spreewald in allen relevanten Punkten gefolgt.
Es hat insbesondere festgestellt, dass die vom Landkreis angeordneten Maßnahmen verhältnismäßig sind und führt in seiner Entscheidungsbegründung zum Badeverbot aus: „Im Hinblick auf die mit der fäkalen Verschmutzung des Wassers einhergehenden Gesundheitsgefahren für Menschen, die mit diesem Wasser beim Baden in Kontakt kommen, erscheint das Badeverbot vielmehr als einzig geeignetes Mittel, diese Gefahren abzuwenden, da nur hierdurch sichergestellt werden kann, dass sich die Menschen nicht über das Badewasser infizieren.“

Hintergrund

Nachdem das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) des Landes Brandenburg die Badestelle am Miersdorfer See für die Badesaison 2022 auf Grundlage der Messergebnisse in den Jahren 2018 bis 2021 als „mangelhaft“ eingestuft hatte, musste der Landkreis Dahme-Spreewald im Mai dieses Jahres ein Badeverbot für die gesamte Badesaison 2022 verhängen. Zugleich hatte der Landkreis die Gemeinde Zeuthen als Betreiber der Badestelle verpflichtet, die Ursachen durch eine geeignete Fachfirma feststellen zu lassen. Nach zwischenzeitlich intensivem Austausch zwischen dem Gesundheitsamt und der Gemeindeverwaltung hatte sich die Gemeindeverwaltung Ende Juli entschieden, die Angelegenheit im Rahmen eines Eilrechtsschutzverfahrens vom Gericht klären zu lassen.

Wie geht es 2023 weiter?

Wie es in der Badesaison 2023 am Miersdorfer See weitergeht, wird zunächst von der Entscheidung des MSGIV über die Einstufung der Badestelle im nächsten Jahr abhängen. Hier droht jedoch erneut die Note „mangelhaft“. Deshalb dürfte es maßgeblich auf die Ergebnisse der vom Landkreis angeordneten Ursachenfeststellung ankommen. Hierzu hat der Landkreis der Gemeinde Zeuthen bereits Anfang August einen möglichen Weg für eine Rückkehr zum Badebetrieb schon im nächsten Jahr aufgezeigt.