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Badeverbot am Miersdorfer See bleibt bestehen

Gerichtsurteil bestätigt Entscheidung des Landkreises
Vorschläge an Gemeinde für die kommende Badesaison

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat den Antrag der Gemeinde Zeuthen auf Aussetzung des für den Miersdorfer See angeordneten Badeverbots mit Beschluss vom 7. September 2022 abgelehnt. Das Gericht ist der Argumentation des Landkreises Dahme-Spreewald in allen relevanten Punkten gefolgt.

Es hat insbesondere festgestellt, dass die vom Landkreis Dahme-Spreewald angeordneten Maßnahmen verhältnismäßig sind und führt in seiner

Entscheidungsbegründung zum Badeverbot aus: „Im Hinblick auf die mit der fäkalen Verschmutzung des Wassers einhergehenden Gesundheitsgefahren für Menschen, die mit diesem Wasser beim Baden in Kontakt kommen, erscheint das Badeverbot vielmehr als einzig geeignetes Mittel, diese Gefahren abzuwenden, da nur hierdurch sichergestellt werden kann, dass sich die Menschen nicht über das Badewasser infizieren.“

Nachdem das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) des Landes Brandenburg die Badestelle am Miersdorfer See für die Badesaison 2022 auf Grundlage der Messergebnisse in den Jahren 2018 bis 2021 als „mangelhaft“ eingestuft hatte, musste der Landkreis Dahme-Spreewald im Mai dieses Jahres ein Badeverbot für die gesamte Badesaison 2022 verhängen. Zugleich hatte der Landkreis die Gemeinde Zeuthen als Betreiber der Badestelle verpflichtet, die Ursachen durch eine geeignete Fachfirma feststellen zu lassen. Nach zwischenzeitlich intensivem Austausch zwischen dem Gesundheitsamt und der Gemeindeverwaltung hatte sich die Gemeindeverwaltung Ende Juli 2022 entschieden, die Angelegenheit im Rahmen eines Eilrechtsschutzverfahrens vom Gericht klären zu lassen.

Wie es in der Badesaison 2023 am Miersdorfer See weitergeht, wird zunächst von der Entscheidung des Ministeriums über die Einstufung der Badestelle im nächsten Jahr abhängen. Hier droht jedoch erneut die Note „mangelhaft“. Deshalb dürfte es maßgeblich auf die Ergebnisse der vom Landkreis Dahme-Spreewald angeordneten Ursachenfeststellung ankommen. Hierzu hat der Landkreis Dahme-Spreewald der Gemeinde Zeuthen bereits Anfang August 2022 einen möglichen Weg für eine Rückkehr zum Badebetrieb schon im

nächsten Jahr aufgezeigt.

So wäre ein Baden wieder möglich, wenn ein schlüssiges Sanierungs- und Bewirtschaftungskonzept zur Verbesserung der Badegewässerqualität vorliegt und Sanierungsmaßnahmen bereits umgesetzt werden und bei engmaschigen Probenahmen keine kritischen Messergebnisse mehr auftreten. Dieses Verfahren kommt aktuell auch bei der Sanierung der „Naturbadestelle SpreeLagune“ in Lübben zur Anwendung. Für die Badestelle „Freibad Miersdorfer See“ werde also entscheidend sein, so der Landkreis, dass die Gemeinde Zeuthen die vom Gesundheitsamt angeordnete Ursachenfeststellung betreibt und im Anschluss erfolgversprechende Sanierungsmaßnahmen ent­wickelt und umsetzt.

RED / PI LDS

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